Steuerfachwirt Vorbereitungskurs schriftliche Prüfung 2023 Oldenburg / Online
Kurs in Oldenburg / Online
und
Hotel Alexander
Alexanderstr. 107
26121 Oldenburg
Anmeldeschluss: Bereits abgelaufen! (05. Januar 2023)
Mehr Chancen durch Fortbildung
Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen haben außergewöhnliche Chancen, in ihrem erlernten Beruf weiterzukommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und ihre berufliche Existenz zu sichern. Dieser Vorbereitungslehrgang ermöglicht Steuerfachangestellten mit abgeschlossener Berufsausbildung und praktischer Berufserfahrung eine fundierte Aufstiegsfortbildung. Sie wissen aus eigener Erfahrung, wie oft sich Gesetzgebung und Rechtsprechung ändern. Ständige Fortbildung und Lernbereitschaft gehören ebenso zu Ihrem Beruf wie fundiertes Grundwissen. Viele Arbeitgeber begrüßen deshalb die Teilnahme an diesem Lehrgang. Einige sind sogar bereit, den beruflichen Aufstieg ihrer Mitarbeiter(-innen) finanziell oder mit großzügigen Arbeitszeitregelungen zu fördern.
Sie bauen auf Kenntnissen auf, die Sie während der Ausbildung erworben und in der beruflichen Praxis erprobt haben. Ihre Fortbildung orientiert sich an den Erfordernissen der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe. Schon während des Lehrgangs profitieren Sie an Ihrem Arbeitsplatz von dem neu erworbenen Fachwissen. Ihre höhere Qualifikation berechtigt Sie, nach erfolgreichem Abschluss die Berufsbezeichnung „Steuerfachwirt(in)“ zu führen.
Der Lehrgang wird im modernen Hybrid-Konzept durchgeführt - mit 1/3 des Unterrichts in Präsenzform und 2/3 im virtuellen Klassenraum. So haben Sie mehr Flexibilität und weniger Anfahrten zum Kursort!
Unser besonderes Angebot
Lernen Sie unseren Unterricht vor Ort kennen! Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum Probehören. Ihre Ansprechpartnerin für Oldenburg: Susanne Höhndorf-Windmann, Tel. 0441 33114.
Ablauf Steuerfachwirtvorbereitung
Vorbereitung schriftliche Prüfung
06. Januar 2023 bis 18. Oktober 2023
504 Stunden
schriftliche Prüfung
Dezember 2023
Vorbereitung mündliche Prüfung (gesonderter Kurs)
Februar 2024
40 Stunden
mündliche Prüfung
voraussichtlich März 2024
*optional weitere sechs Übungsklausuren im Oktober/November 2023
Vorbereitungskurs schriftliche Prüfung
Der Kurs von Februar bis Oktober vermittelt in 482 Unterrichtsstunden das gesamte für die schriftliche Prüfung geforderte Fachwissen. Im Rahmen des Kurses werden sechs Übungsklausuren auf Prüfungsniveau geschrieben.
Erfahrungsgemäß mangelt es den wenigsten Teilnehmern an steuerrechtlichem Wissen. Eine große Hürde bei der schriftlichen Prüfung ist vielmehr die prüfungs- und zeitgerechte Umsetzung ihrer Kenntnisse. Die notwendige Klausurtechnik kann nur durch die Bearbeitung von Klausuren entwickelt werden. Zusätzlich bieten wir Ihnen deshalb direkt im Anschluss an den Lehrgang die Möglichkeit, im Oktober/November weitere sechs Übungsklausuren auf Prüfungsniveau zu schreiben, die korrigiert werden. Dafür fällt eine Teilnahmegebühr von 400 € an.
Das didaktische Konzept des Kurses wird gewährleisten, dass Sie auch selbständig Lösungen zu prüfungsrelevanten Sachverhalten entwickeln können. Die Arbeitsunterlagen enthalten dazu zahlreiche Übungsfälle sowie deren Lösungen. Die Technik der Gesetzesanwendung wird intensiv geübt
Unterrichtsstunden und Kursinhalte
Kursinhalte | Stunden |
---|---|
Abgabenordnung | 48 |
Einkommensteuer | 96 |
Bilanzsteuerrecht | 104 |
Körperschaftsteuer | 48 |
Umsatzsteuer | 60 |
Erbschaftsteuer/Bewertungsgesetz | 40 |
Gesellschaftsrecht/Bilanzanalyse/Finanzierung/KLR | 56 |
Klausuren und Klausurenbesprechung | 30 |
Kurs schriftliche Prüfung | 482 |
Mündliche Prüfung (inkl. Simulation) | 40 |
Komplettkurs | 522 |
Skriptenmaterial
Sie erhalten zu allen Fachgebieten ausführliches Skriptenmaterial permanentes Mitschreiben ist nicht notwendig! Dies erhöht den Lerneffekt, da Sie sich voll auf den Unterricht konzentrieren können. Die Skripten bestehen in allen Fachgebieten neben der systematischen Darstellung des Stoffgebietes aus Übungen und dazugehörigen Lösungen.
Unser Dozententeam
Wir greifen auf ein sehr erfahrenes Team von Dozentinnen und Dozenten mit praxiserprobten Fachkenntnissen zurück. Alle Lehrkräfte haben fundierte Erfahrungen in der Steuerfachwirt- und Steuerberaterausbildung. (Der Einsatz weiterer Dozenten ist möglich!)

Dipl. Finanzwirt (FH) Florian Beyer
Gastdozent Steuerakademie Niedersachsen / Bilanzsteuerrecht
Dipl. Finanzwirt /M.A. (Taxation) / abgel. StB-Examen Daniel Denker
Gastdozent Steuerakademie Niedersachsen / Gewerbsteuer
Diplom-Kaufmann und Diplom-Finanzwirt (Stakad) Matthias Egbers

Dipl. Finanzwirt (Stakad) Marvin Gummels

Dipl. Finanzwirtin (FH) Kerstin Heyna

Diplom-Finanzwirt (Stakad) Valeri Leontjew

Rechtsanwalt Randolf Schmidt
Prüfungsablauf
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung (jeweils im Dezember eines jeden Jahres) bearbeiten Sie jeweils eine mindestens vierstündige Klausur in den folgenden Fächern:
- Steuerrecht I: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
- Steuerrecht II: Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abgabenordnung, Bewertungsgesetz
- Rechnungswesen: Buchführung und Rechnungslegung nach Handelsrecht und nach Steuerrecht, Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung, Grundzüge des Gesellschaftsrechts
Zur mündlichen Prüfung wird nicht zugelassen, wer in mindestens zwei der drei Prüfungsfächer nach § 13 mangelhafte Leistungen oder in einem Prüfungsfach eine ungenügende Leistung erbracht hat.
Die mündliche Prüfung (im Februar/März des folgenden Jahres) besteht aus einem Fachgespräch, das sich auf die Sachgebiete der schriftlichen Prüfung und zusätzlich auf die folgenden Sachgebiete erstreckt (die Prüfungsdauer soll je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten):
- BWL (Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung)
- Grundzüge des Rechts (insbesondere Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerberatungsrecht)
Informationen zur Prüfung
Weitere Informationen zur Steuerfachwirtprüfung, zur Prüfungszulassung sowie den Anforderungskatalog der Steuerberaterkammer Niedersachsen finden Sie auf der Seite der Steuerberaterkammer Hannover.
Öffentliche Förderungen: Aufstiegs-BaföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu (...) Fachkaufleuten (...) oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) (...) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können Aufstiegs-BaföG beantragen.
Gefördert werden Sie für eine Maßnahme, die nach dem 01. August 2016 beginnt auch, wenn Sie bereits über einen Bachelorabschluss oder einen diesem vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen.
Alleinstehende Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten einen monatlichen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt in Höhe von bis zu 697 €, davon 238 € Zuschuss und 459 € Darlehen.
Für den Ehegatten oder die Ehegattin erhöht sich der Darlehensanteil beim Unterhaltsbeitrag um 215 €, für jedes Kind um 210 € (50 % Zuschuss, 50 % Darlehen). Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zu- schuss bis zu 113 € je Monat und je Kind zu den notwendigen Kinderbetreuungskosten erhalten, wobei das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf.
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % und im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen.
Die Förderungsanträge sind schriftlich an das zuständige – in der Regel kommunale - Amt für Ausbildungsförderung zu richten. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist. Maßnahmebeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden. Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Ländern bestimmte Behörden, die auch die Zuschüsse auszahlen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
Organisatorische Hinweise für Kurs Oldenburg
Kursort
und
Hotel Alexander
Alexanderstr. 107
26121 Oldenburg
Anmeldeschluss
Bereits abgelaufen! (05. Januar 2023)
Kurstermine
6. Januar 2023 - 18. Oktober 2023:
jeden 2. Freitag: 14.00 - 17.30 Uhr
jeden Samstag: 09.00 - 16.30 Uhr
einen Sonntag im Monat: 09.00 - 16.30 Uhr
Der Kurs findet zu 1/3 in Präsenz und 2/3 online statt.
Einen detaillierten Terminplan erhalten Sie rechtzeitig vor Kursbeginn.
Zusätzlicher Klausurenkurs
26. Oktober bis 4. November 2023 in Oldenburg
Teilnahmegebühr
Preis: 2.990,00 Euro
Preis (nach dem 31.08.2022)*/**/*** : 2.990,00 Euro (482 UStd)
Klausurenkurs: 500,00 Euro (6 Klausuren inkl. Korrektur und Musterlösung)
Kurs mündliche Prüfung: 650,00 Euro (40 UStd)
* Bei einer frühzeitigen Anmeldung bis zum 31.08.2022 erhalten Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von 200,00 Euro!
** Optional: weitere sechs Übungsklausuren in unserem Klausurenkurs 500,00 Euro
*** Zusätzlich fallen bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen zurzeit eine Zulassungsgebühr in Höhe von 80,00 Euro sowie eine Prüfungsgebühr in Höhe von 330,00 Euro an.
Teilnahmebedingungen
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen.