Steuerfachwirt Vorbereitungskurs schriftliche Prüfung 2024 Oldenburg
Kurs in Oldenburg
Alexanderstr. 107
26121 Oldenburg
Anmeldeschluss: 19. Oktober 2023
Mehr Chancen durch Fortbildung
Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen haben außergewöhnliche Chancen, in ihrem erlernten Beruf weiterzukommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und ihre berufliche Existenz zu sichern. Dieser Vorbereitungslehrgang ermöglicht Steuerfachangestellten mit abgeschlossener Berufsausbildung und praktischer Berufserfahrung eine fundierte Aufstiegsfortbildung. Sie wissen aus eigener Erfahrung, wie oft sich Gesetzgebung und Rechtsprechung ändern. Ständige Fortbildung und Lernbereitschaft gehören ebenso zu Ihrem Beruf wie fundiertes Grundwissen. Viele Arbeitgeber begrüßen deshalb die Teilnahme an diesem Lehrgang. Einige sind sogar bereit, den beruflichen Aufstieg ihrer Mitarbeiter(-innen) finanziell oder mit großzügigen Arbeitszeitregelungen zu fördern.
Sie bauen auf Kenntnissen auf, die Sie während der Ausbildung erworben und in der beruflichen Praxis erprobt haben. Ihre Fortbildung orientiert sich an den Erfordernissen der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe. Schon während des Lehrgangs profitieren Sie an Ihrem Arbeitsplatz von dem neu erworbenen Fachwissen. Ihre höhere Qualifikation berechtigt Sie, nach erfolgreichem Abschluss die Berufsbezeichnung „Steuerfachwirt(in)“ zu führen.
Der Lehrgang wird als Präsenzlehrgang in Oldenburg und Hannover sowie als Online-Lehrgang im virtuellen Klassenraum angeboten.
Unser besonderes Angebot
Lernen Sie unseren Unterricht vor Ort kennen! Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum Probehören. Ihre Ansprechpartnerin für Oldenburg: Susanne Höhndorf-Windmann, Tel. 0441 33114.
Ablauf Steuerfachwirtvorbereitung
Vorbereitung schriftliche Prüfung inkl. Klausurenkurs
20. Oktober 2023 bis 02. November 2024
600 Stunden
Crashkurs (gesonderter Kurs)
16.–30. November 2024
120 Unterrichtsstunden
Klausuren-Finale (gesonderter Kurs)
ab 01. Oktober – 08. Dezember 2024
8 Klausuren zur Bearbeitung zu Hause + 7 Abende Tutorium
schriftliche Prüfung
Dezember 2024
Vorbereitung mündliche Prüfung (gesonderter Kurs)
Februar 2025
48 Unterrichtsstunden
mündliche Prüfung
voraussichtlich März 2025
Vorbereitungskurs schriftliche Prüfung
In 12 Monaten, d.h. in einem angemessenen Zeitraum, ohne dass die Lernmotivation verloren geht, lernen Sie alles Notwendige für die schriftliche Steuerfachwirtprüfung - immer entsprechend den Inhalten der StFW-PVO und dem „StFW-Anforderungsprofil“. Sie arbeiten immer intensiv mit und am Gesetz und - wo erforderlich - mit den Verwaltungsanweisungen.
Der "Vorbereitungskurs schriftliche Prüfung" umfasst dabei die Fachgebiete
- Abgabenordnung
- Umsatzsteuer
- Erbschaft-/Schenkungsteuer
- Bewertungsrecht
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuer
- Buchführung/Rechnungslegung
- BWL
Bereits in den Lehrvorträgen werden Fallbeispiele aus der Praxis eingeflochten und darauf eingegangen, wie diese später praktisch in einer Klausur umzusetzen sind. Die Fälle mit den zugehörigen Lösungen sind Bestandteil des Skriptenmaterials.
Klausurentraining im Lehrgang
Sie starten zudem bereits frühzeitig mit dem wichtigen Klausurentraining. Ab Februar/März führen wir Sie mit 3 zweistündigen Übungsklausuren schrittweise an das Klausurenschreiben heran - sowohl aus fachlicher als auch aus klausurtechnischer Sicht. Ab Mai beginnen Sie anschließend mit den vier-, drei- und zweistündigen Klausuren des - in den Grundlagenlehrgang integrierten - Klausurenkurses. Zusätzlich legen wir großen Wert auf die nötige Klausurtechnik. Anhand typischer Klausurfälle trainieren Sie, methodisch an die spezifischen Prüfungsklausuren heranzugehen.
Anschließender Klausurenkurs (in der Kursgebühr enthalten, kann aber auch einzeln gebucht werden)
Der Klausurenkurs umfasst insgesamt 20 Klausuren und ist in den Gebühren des "Vorbereitungskurses schriftliche Prüfung" enthalten. Während des Klausurenkurses werden von April/Mai bis Mitte Oktober an neun Samstagen und anschließend Ende Oktober/Anfang November zweimal von Donnerstag bis Samstag insgesamt 20 Klausuren geschrieben:
5 x Klausur Steuerrecht I (AO, USt, ErbSt/SchSt, BewG) | 4 Zeitstunden
5 x Klausur Steuerrecht II (ESt, KSt, GewSt) | 4 Zeitstunden
5 x Klausur Rechnungswesen (Buchführung und Rechnungslegung) | 3 Zeitstunden*
5 x Klausur BWL (Jahresabschlussanalyse, Kosten-/Leistungsrechnung, Finanzierung) | 2 Zeitstunden*
*die Klausuren Rechnungswesen und BWL werden jeweils an einem Tag zusammen geschrieben
Zu allen Klausuren gibt es ausführliche Musterlösungen sowie eine Kurzlösung in Form des Korrekturbogens. Die Klausuren werden individuell korrigiert und nach Prüfungsmaßstäben benotet. Auf diese Weise wird während des gesamten Lehrgangs eine optimale Kontrolle des eigenen Leistungsstandes und der klausurtechnischen Fertigkeiten gewährleistet.
Im Anschluss an das Klausurenschreiben werden die Klausuren von den Fachdozenten sowohl unter fachlichen als auch unter klausurtechnischen/-taktischen Gesichtspunkten intensiv besprochen, was den Lerneffekt erheblich erhöht, weil Ihre während des Klausurenschreibens angefallenen Fragen und Probleme direkt, d.h. wenn Sie "noch voll im Sachverhalt" stehen, beantwortet werden können.
Skriptenmaterial
Es wird zu allen Fachgebieten ausführliches Skriptmaterial ausgegeben. Dies erhöht den Lerneffekt im Unterricht, da permanentes Mitschreiben nicht notwendig ist. Die Skripte bestehen in allen Fachgebieten neben der systematischen Darstellung des Stoffgebietes aus Übungen und dazugehörigen Lösungen. Zusätzlich erhalten Sie spezielle Skripte mit Tipps zum effizienten Lernen und zur Klausurtechnik.
Hinweis: Als zusätzliches Lehrmaterial stehen Ihnen alle Lehrbriefe und die Examensfälle aus dem Fernkurs unseres Partners Dr. Bannas zur Verfügung.
Unser Dozententeam
Wir greifen auf ein sehr erfahrenes Team von Dozentinnen und Dozenten mit praxiserprobten Fachkenntnissen zurück. Alle Lehrkräfte haben fundierte Erfahrungen in der Steuerfachwirt- und Steuerberaterausbildung. (Der Einsatz weiterer Dozenten ist möglich!)

Dipl. Finanzwirt (FH) Florian Beyer
Gastdozent Steuerakademie Niedersachsen / Bilanzsteuerrecht
Dipl. Finanzwirt /M.A. (Taxation) / abgel. StB-Examen Daniel Denker
Gastdozent Steuerakademie Niedersachsen / Gewerbsteuer
Diplom-Kaufmann und Diplom-Finanzwirt (Stakad) Matthias Egbers

Dipl. Finanzwirt (Stakad) Marvin Gummels

Dipl. Finanzwirtin (FH) Kerstin Heyna

Diplom-Finanzwirt (Stakad) Valeri Leontjew

Rechtsanwalt Randolf Schmidt
Prüfungsablauf
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung (jeweils im Dezember eines jeden Jahres) bearbeiten Sie jeweils eine mindestens vierstündige Klausur in den folgenden Fächern:
- Steuerrecht I: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
- Steuerrecht II: Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abgabenordnung, Bewertungsgesetz
- Rechnungswesen: Buchführung und Rechnungslegung nach Handelsrecht und nach Steuerrecht, Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung, Grundzüge des Gesellschaftsrechts
Zur mündlichen Prüfung wird nicht zugelassen, wer in mindestens zwei der drei Prüfungsfächer nach § 13 mangelhafte Leistungen oder in einem Prüfungsfach eine ungenügende Leistung erbracht hat.
Die mündliche Prüfung (im Februar/März des folgenden Jahres) besteht aus einem Fachgespräch, das sich auf die Sachgebiete der schriftlichen Prüfung und zusätzlich auf die folgenden Sachgebiete erstreckt (die Prüfungsdauer soll je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten):
- BWL (Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung)
- Grundzüge des Rechts (insbesondere Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerberatungsrecht)
Informationen zur Prüfung
Weitere Informationen zur Steuerfachwirtprüfung, zur Prüfungszulassung sowie den Anforderungskatalog der Steuerberaterkammer Niedersachsen finden Sie auf der Seite der Steuerberaterkammer Hannover.
Öffentliche Förderungen: Aufstiegs-BaföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu (...) Fachkaufleuten (...) oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) (...) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können Aufstiegs-BaföG beantragen.
Gefördert werden Sie für eine Maßnahme, die nach dem 01. August 2016 beginnt auch, wenn Sie bereits über einen Bachelorabschluss oder einen diesem vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen.
Alleinstehende Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten einen monatlichen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt in Höhe von bis zu 697 €, davon 238 € Zuschuss und 459 € Darlehen.
Für den Ehegatten oder die Ehegattin erhöht sich der Darlehensanteil beim Unterhaltsbeitrag um 215 €, für jedes Kind um 210 € (50 % Zuschuss, 50 % Darlehen). Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zu- schuss bis zu 113 € je Monat und je Kind zu den notwendigen Kinderbetreuungskosten erhalten, wobei das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf.
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % und im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen.
Die Förderungsanträge sind schriftlich an das zuständige – in der Regel kommunale - Amt für Ausbildungsförderung zu richten. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist. Maßnahmebeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden. Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Ländern bestimmte Behörden, die auch die Zuschüsse auszahlen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
Organisatorische Hinweise für Kurs Oldenburg
Kursort
Alexanderstr. 107
26121 Oldenburg
Anmeldeschluss
19. Oktober 2023
Kurstermine
20. Oktober 2023 - 02. November 2024:
jeden 2. Freitag: 14.00 - 17.30 Uhr
jeden Samstag: 09.00 - 16.30 Uhr
vereinzelte Sonntage: 09.00 - 16.30 Uhr
Einen detaillierten Terminplan erhalten Sie rechtzeitig vor Kursbeginn.
Integrierter Klausurenkurs
25. April – 02. November 2024 in Oldenburg
Teilnahmegebühr
Preis: 2.890,00 € (nach dem 31.08.2023: 2.990,00 €)
Preis (nach dem 31.08.2023)*/**/*** : 2.990,00 Euro (600 UStd)
Klausurenkurs: in Gebühr enthalten (auch separat buchbar, siehe Kursseite)
* Bei einer frühzeitigen Anmeldung bis zum 31.08.2023 erhalten Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von 100,00 Euro!
** wir empfehlen im Anschluss den Crashkurs und das Klausuren-Finale. Weitere Infos folgen Anfang März 2023 auf unserer Webseite.
*** Zusätzlich fallen bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen zurzeit eine Zulassungsgebühr in Höhe von 80,00 Euro sowie eine Prüfungsgebühr in Höhe von 330,00 Euro an.
Teilnahmebedingungen
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen.