TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  1. Anmeldung und Durchführung der Lehrgänge
    Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl in den Lehrgängen ist begrenzt, denn nur so waren in den Vorjahren unsere hohen Bestehensquoten bei den Steuerfachwirtprüfungen möglich. Das Oldenburger Steuerrechtsinstitut GmbH behält sich vor, einen Lehrgang, für den sich keine ausreichende Teilnehmerzahl gemeldet hat, abzusagen. Der Veranstalter darf bei Verhinderung eines Dozenten Lehrgangsteile verlegen oder durch einen Vertreter durchführen lassen. 
  1. Honorarzahlung
    Das Honorar ist gemäß der Ausschreibung der einzelnen Lehrgänge fällig. Die Lehrgangsgebühr beträgt Euro 400,00 umsatzsteuerfrei.
  1. Kündigung
    Stornierungen müssen bis spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn vorgenommen werden. Bei späteren Absagen vor Lehrgangsbeginn werden 30 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt, nach Lehrgangsbeginn wird die volle Gebühr berechnet; es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer benannt. Sollte ein Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn erfahren, dass er nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen ist, fallen keinerlei Kosten an.
  1. Haftung
    Eine Haftung für Garderobe, Lehrmittel und sonstige Gegenstände kann nicht übernommen werden. 
  1. Lehrgangsunterlagen
    Die Lehrgangsunterlagen oder Teile daraus dürfen ohne Genehmigung des Oldenburger Steuerrechtsinstituts GmbH weder vervielfältigt, noch nachgedruckt, noch an Dritte weitergegeben werden. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Urheberrechtsschutz der im Lehrgang verwendeten Unterlagen zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen.
  1. Teilnahmebescheinigung
    Am Ende des Lehrgangs kann eine Teilnehmerbescheinigung kostenlos angefordert werden. 

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