TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  1. Die Teilnehmerzahl für das Vorbereitungsseminar ist auf maximal 40 Personen begrenzt. Es werden nur schriftliche Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
  2. Die Seminargebühr für den Wochenendlehrgang wird in vier gleichen Raten jeweils zum 1. des Monats fällig; und zwar im September, Dezember des Jahres, in welchem der Kurs beginnt, sowie im März und Juni des Folgejahres fällig. Die Seminargebühr für den Dreimonatslehrgang wird in drei Raten, jeweils zum ersten der Monate Juni, Juli, August des Kursjahres zu je einem Drittel fällig. Die Seminargebühr für den Klausurenpräsenzkurs wird am 1. September des Kursjahres, die Seminargebühr für den Kurs zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung am 01. Januar fällig.
  3. Der Vertrag über die Teilnahme am Seminar kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des Oldenburger Steuerrechtsinstituts zustande.
  4. Das Seminar wird bei einer Mindestbeteiligung von 15 Personen durchgeführt. Das Oldenburger Steuerrechtsinstitut ist berechtigt, bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl voraussichtlich nicht erreicht wird.
  5. Eine Kündigung des Teilnehmers hat schriftlich zu erfolgen und ist möglich:
    1. Bis zu sechs Wochen vor Seminarbeginn kostenlos
    2. Bei späteren Kündigungen vor Lehrgangsbeginn werden 30 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt
    3. Bei kurzfristigen Abmeldungen, die später als 10 Tage vor Beginn des gebuchten Seminars erfolgen, und bei Nichtteilnahme gilt aufgrund der Teilnehmerbegrenzung folgendes: Es wird grundsätzlich die volle Seminargebühr fällig. Eine Erstattung der Seminargebühr kann insoweit nicht erfolgen.
  6. Widerrufsbelehrung: Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zu einem Lehrgang zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie die Bestätigung zur Teilnahme an einem Lehrgang erhalten haben. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Oldenburger Steuerrechts Institut GmbH, Haseler Weg 36, 26125 Oldenburg/Germany (E-Mail: info@osi-ol.de / Tel.: 0441 33 114 / Fax: 0441 33 115 / Internet: www.osi-ol.de mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, die Lehrgangsanmeldung zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wenn Sie die Lehrgangsanmeldung widerrufen, hat die Oldenburger Steuerrechts Institut GmbH Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei der Oldenburger Steuerrechts Institut GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Oldenburger Steuerrechts Institut GmbH kann die Rückzahlung verweigern, bis Sie bereits erhaltene Lehrgangsunterlagen zurückgesendet haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Lehrgangsunterlagen zurückgesandt haben. Die Rückgabe der Lehrgangsunterlagen hat innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag zu erfolgen, an dem der Widerruf des Vertrages erklärt wurde. Die Kosten der Rückgabe haben Sie zu tragen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Oldenburger Steuerrechts Institut GmbH mit der Leistungserbringung mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers hin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
  7. Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung auf Dritte ist nur mit Zustimmung des Oldenburger Steuerrechtsinstituts möglich. Voraussetzung ist, dass der Name und die Anschrift des Dritten mitgeteilt werden und eine rechtsverbindliche Lehrgangsanmeldung durch den neuen Teilnehmer erfolgt.
  8. Den Teilnehmern wird die Teilnahme kostenlos bescheinigt.
  9. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die von den Dozenten herausgegebenen Arbeitsunterlagen dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Die herausgegebenen Unterlagen dürfen nur von den Teilnehmern genutzt werden; eine Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte – insbesondere zu gewerblichen Zwecken – ist nicht gestattet.
  10. Die Teilnehmer erklären sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass ihre Anmeldedaten zu internen Zwecken im Wege der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
  1. Sollten Sie trotz Kursbesuch das Steuerberaterexamen nicht bestehen, bieten wir Ihnen einmalig eine Kurswiederholung gegen eine auf 500 € reduzierte Kursgebühr an, wenn Sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
    Variante 1: Falls Sie trotz Kursbesuch die schriftliche Prüfung nicht bestehen, bieten wir Ihnen bei Einhaltung der folgenden Bedingungen an, den Wochenendlehrgang und den Klausurenpräsenzkurs oder den Dreimonatslehrgang und den Klausurenpräsenzkurs einmalig gegen eine auf 500 € reduzierte Kursgebühr zu wiederholen: Sie müssen den gesamten Wochenendlehrgang und den Klausurenpräsenzkurs oder den Dreimonatslehrgang und den Klausurenpräsenzkurs gebucht und bezahlt haben. Sie müssen an 12 der 15 sechsstündigen Klausuren im Wochenendlehrgang oder im Dreimonatslehrgang und an 10 der 12 Klausuren des Klausurenpräsenzkurses teilgenommen und diese zur Korrektur abgegeben haben und müssen nachweislich (gegebenenfalls durch beglaubigte Kopie Ihres Bescheides) die Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht erhalten haben.
    Variante 2: Falls Sie die Zulassung zur mündlichen Prüfung erhalten, die mündliche Prüfung jedoch trotz Kursbesuch nicht bestanden haben, bieten wir Ihnen unter Einhaltung der folgenden Bedingungen an, den Wochenendlehrgang und den Klausurenpräsenzkurs oder den Dreimonatslehrgang und den Klausurenpräsenzkurs und den Kurs Mündliche Prüfung einmalig gegen eine auf 500 € reduzierte Kursgebühr zu wiederholen: Bedingungen wie unter Variante 1. Außerdem müssen Sie den Kurs Mündliche Prüfung gebucht und bezahlt haben und müssen nachweislich (gegebenenfalls durch beglaubigte Kopie Ihres Bescheides) die mündliche Prüfung nicht bestanden haben.

    Ein Recht auf Wiederholung und Verlegung ins Folgejahr besteht nur im Rahmen stattfindender Lehrgänge. Eine Aufteilung einer kostenlosen Wiederholung auf mehrere Kursjahre ist nicht möglich.

  2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Garderobe, Taschen und Literatur etc.
  3. Im Interesse des Lehrgangserfolges verpflichtet sich der einzelne Teilnehmer zu ordnungsgemäßem und rücksichtsvollem Verhalten. Bei groben Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den Lehrgangsteilnehmer nach vorheriger Abmahnung vom weiteren Unterricht auszuschließen. In diesem Fall wird die Lehrgangsgebühr nicht zurückerstattet. Außerdem ist der Veranstalter berechtigt, aus fachlichen, pädagogischen oder organisatorischen Gründen den Lehrgangsablauf zu ändern.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

 

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